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            "Versionskontrolle und Datensicherung in Framer: Wie Git-Mirroring und Laufzeit-Entkopplung den Plattform-Lock-in l\u00f6sen"
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    "content": "Wer eine Website mit No-Code-Werkzeugen betreibt, steht vor grundlegenden Eigentumsfragen. Der Ratgeber [Wem geh\u00f6rt meine Webseite? Domain, Code und Inhalte (2026)](https://in48stunden.de/wissen/wem-gehoert-meine-webseite/) zeigt, welche rechtlichen Grenzen bei Homepage-Bauk\u00e4sten greifen und wo der Verlust von Nutzungsrechten droht. Erg\u00e4nzend schl\u00fcsselt [Was kostet eine Webseite 2026? Preise f\u00fcr kleine Betriebe](https://in48stunden.de/wissen/was-kostet-eine-webseite-2026/) die realen Gesamtbetriebskosten auf, wenn geschlossene Plattformen f\u00fcr Bandbreite und Bearbeiter zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren verlangen. Dieser Fachartikel baut auf diesen wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen auf und untersucht die technische Kehrseite der Design-Plattform Framer. W\u00e4hrend klassische Bauk\u00e4sten zumindest einfache HTML-Seiten erzeugen, versch\u00e4rft Framer das Problem durch dynamische, serverseitig gekoppelte React-Laufzeitumgebungen. Wie sich Systeme trotz technischer Restriktionen durch Entkopplung steuern lassen, belegt die Untersuchung [Entwicklung in schreibgesch\u00fctzten Sandboxes: Wie OverlayFS, Symlink-W\u00e4lder und Git-Alternates das Kopieren von Dateien ersetzen](https://stevennoack.de/artikel/wie-kann-man-in-read-only-sandbox-umgebungen-mit-einschraenk/): Unver\u00e4nderliche Basissysteme bleiben unber\u00fchrt, w\u00e4hrend \u00c4nderungen in separaten Schichten versioniert werden. Genau dieses Entkopplungsprinzip l\u00f6st das Plattformrisiko bei Framer. Wie [Dezentralit\u00e4t als strukturelle Konsequenz: Eine evidenzbasierte Analyse](https://stevennoack.de/artikel/dezentralitaet-strukturelle-analyse/) anhand messbarer Ausfallrisiken zentraler Cloud-Anbieter darlegt, ist Datenautonomie kein theoretisches Ideal, sondern eine betriebliche Notwendigkeit zur Risikominimierung.\n\nStand aller Angaben: Oktober 2026. Datengrundlage sind die verbindlichen Nutzungsbedingungen (Terms of Service) und Dokumentationen der Framer B.V., die amtliche Verordnung (EU) 2023/2854 (EU Data Act), die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Herausgabe von Quellcode sowie Marktdaten von W3Techs.\n\n## Das Export-Paradoxon: Framer w\u00e4lzt die Datensicherungspflicht auf Kunden ab und verweigert den statischen Code-Export\n\nFramer hat im Markt der visuellen Webseiten-Bauk\u00e4sten eine starke Position aufgebaut. Nach den Erhebungen von W3Techs vom Oktober 2026 liegt Framers Anteil an den weltweiten Top-10-Millionen-Websites bei 0,4 Prozent [11]. Zum Vergleich: WordPress erreicht 62,8 Prozent, Wix 3,8 Prozent, Squarespace 3,1 Prozent und Webflow 1,2 Prozent [11]. In technologieorientierten Segmenten ist Framer jedoch stark \u00fcberrepr\u00e4sentiert: Bei Start-ups aus dem Y-Combinator-Netzwerk betr\u00e4gt der Marktanteil \u00fcber 4,2 Prozent [11]. Die Plattform erlaubt es Designern, komplexe Webauftritte visuell zu erstellen und per Klick in ein weltweites Verteilnetz (Content Delivery Network, CDN) zu publizieren.\n\nHinter der einfachen Ver\u00f6ffentlichung verbirgt sich ein rechtlicher und technischer Widerspruch:\n\n1. Die vertragliche Pflicht zur Datensicherung: In den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Terms of Service, Stand 16.06.2026) w\u00e4lzt Framer in Ziffer 8.1 die alleinige Verantwortung f\u00fcr Datenverlust auf den Kunden ab [1]. Der Text lautet w\u00f6rtlich: \u201eCustomer alone is responsible for any of the Content that may be lost or unrecoverable through the Customer\u2019s use of the Service. Customer is encouraged to archive its Content regularly and frequently.\u201c [1]. In Ziffer 15.1 schlie\u00dft Framer jegliche Haftung f\u00fcr Kosten verlorener oder besch\u00e4digter Daten (\u201ecosts of lost or damaged data\u201c) aus und deckelt die Gesamthaftung auf die in den vergangenen zw\u00f6lf Monaten gezahlten Geb\u00fchren [1].\n2. Das technische Export-Verbot: Gleichzeitig verweigert Framer in der Benutzeroberfl\u00e4che und in seiner offiziellen Dokumentation (\u201eCan I export my website to HTML and self-host it?\u201c, aktualisiert am 15.09.2026) jede native Exportfunktion [2]. Auf die Frage, ob sich ver\u00f6ffentlichte Seiten als HTML exportieren und selbst hosten lassen, antwortet der Anbieter: \u201eNo. Framer does not provide a way to export published sites as HTML files or static website bundles.\u201c [2]. Als Begr\u00fcndung f\u00fchrt Framer an, dass moderne Webseiten an propriet\u00e4re Backend-Dienste wie serverseitiges Rendering (SSR), dynamische Bildskalierung, Font-Subsetting und CDN-Caching gebunden seien [2].\n3. Die Argumentation zum EU Data Act: Um den Anforderungen der europ\u00e4ischen Verordnung (EU) 2023/2854 (EU Data Act, wirksam seit dem 12.09.2025) zur Anbieter-Portabilit\u00e4t formal zu gen\u00fcgen, deklariert Framer in einem parallelen Hilfedokument (\u201ePorting your data from Framer\u201c, aktualisiert am 15.09.2026) das genaue Gegenteil [3]. Dort hei\u00dft es: \u201eEvery Framer site is published as standard HTML, CSS, JavaScript, and static assets. You can download these files at any time and move them to any hosting provider.\u201c [3].\n\nAus diesen drei Aussagen entsteht das Export-Paradoxon: Framer verbietet einen nativen Export-Knopf, schlie\u00dft die Haftung f\u00fcr Datenverlust vertraglich aus, verpflichtet den Kunden zur eigenst\u00e4ndigen Archivierung und erkl\u00e4rt zur Erf\u00fcllung europ\u00e4ischen Rechts das manuelle Herunterladen von Dateien im Webbrowser zur offiziellen Portabilit\u00e4tsmethode. Wer diese vertragliche Pflicht erf\u00fcllen will, muss den gerenderten Code im Client-Browser abgreifen und dynamische Abh\u00e4ngigkeiten eigenst\u00e4ndig aufl\u00f6sen.\n\n## Branching in Framer 3.0 bleibt Pro-Tarifen vorbehalten und bietet keinen automatischen Drei-Wege-Merge\n\nIn vielen Entwickler-Diskussionen h\u00e4lt sich die Ansicht, Framer biete \u00fcberhaupt keine Verzweigungsfunktion (Branching). Diese Angabe ist seit Sommer 2026 veraltet. Am 16. Juni 2026 hat der Anbieter mit Framer 3.0 eine Branching-Funktion eingef\u00fchrt [5]. Die praktische Nutzung unterliegt jedoch harten Beschr\u00e4nkungen:\n\n1. Ausschluss der Einstiegstarife: Nach der offiziellen Preistabelle (Stand 16.10.2026) ist Branching ausschlie\u00dflich in den Tarifen Pro (30 US-Dollar pro Monat bei j\u00e4hrlicher Zahlung) und Enterprise verf\u00fcgbar [4]. In den Tarifen Free (0 US-Dollar) und Basic (10 US-Dollar pro Monat) existiert kein Branching [4]. Teams in g\u00fcnstigeren Tarifen arbeiten direkt auf dem produktiven Entwurf.\n2. Kein Drei-Wege-Merge: Framers Branching operiert nicht nach den Prinzipien verteilter Versionskontrollsysteme. Es existiert kein automatischer Drei-Wege-Merge und keine visuelle Konfliktaufl\u00f6sung auf Element-Ebene. Das Handbuch (\u201eHow to use branches in Framer\u201c) h\u00e4lt f\u00fcr Konflikte fest: \u201eIn some cases, you may need to manually decide which version to keep.\u201c [5]. Ein versehentliches \u00dcberschreiben von \u00c4nderungen anderer Bearbeiter bleibt m\u00f6glich.\n3. Befristete Revisionshistorie: Die Aufbewahrungsdauer der Versionsgeschichte (Version History) ist zeitlich streng begrenzt [4]. In den Tarifen Free und Basic betr\u00e4gt die Aufbewahrung 30 Tage [4]. Im Pro-Tarif werden Versionen 90 Tage gespeichert [4]. Eine unbegrenzte Historie bleibt zahlenden Enterprise-Kunden vorbehalten [4]. Ein Zur\u00fccksetzen auf St\u00e4nde aus dem Vorquartal ist in Standard-Tarifen technisch unm\u00f6glich.\n4. Manuelles Revert-Verfahren: Das Wiederherstellen \u00e4lterer Entwurfsst\u00e4nde erfolgt nicht per Knopfdruck f\u00fcr das gesamte Projekt. Laut Dokumentation (\u201eHow can I revert to a previous working version of my file\u201c) legt das System Schnappsch\u00fcsse alle f\u00fcnf Minuten f\u00fcr die letzten vier Stunden, st\u00fcndlich f\u00fcr die letzten 24 Stunden und t\u00e4glich f\u00fcr \u00e4ltere Zeitr\u00e4ume an [6]. Diese fr\u00fcheren Versionen sind schreibgesch\u00fctzt (view-only) [6]. Die Wiederherstellung erfordert, dass Bearbeiter die gew\u00fcnschten Komponenten im schreibgesch\u00fctzten Fenster markieren, kopieren und manuell in den aktuellen Arbeitsbereich einf\u00fcgen [6].\n5. Staging-Grenzen: Eine echte Trennung von Vorschau und Produktion erfordert den Pro-Tarif und eine eigene Domain [7]. Die generische Subdomain (projekt.framer.app) dient dabei als Staging-Umgebung, w\u00e4hrend die Hauptadresse erst nach Bet\u00e4tigung des Deploy-Schalters aktualisiert wird [7].\n\n## F\u00fcnf Methoden f\u00fcr Revisionssicherheit: Von In-Platform-Snapshots bis zur Git-gest\u00fctzten Werkstatt-Architektur\n\nUm den Widerspruch zwischen vertraglicher Sicherungspflicht und fehlendem Export-Schalter aufzul\u00f6sen, kommen in der Praxis f\u00fcnf verschiedene Verfahren zum Einsatz:\n\n| Kriterium | Git (Standard-Software) | Webflow | Framer 3.0 (Okt 2026) |\n|---|---|---|---|\n| Verzweigung (Branching) | Dezentral, beliebig viele Branches | In Enterprise-Pl\u00e4nen verf\u00fcgbar | Nur in Pro (30 $/Mo) und Enterprise; fehlt in Free/Basic |\n| Konfliktaufl\u00f6sung | Automatischer Drei-Wege-Merge | Main-Overwrite oder manueller Abgleich | Kein Drei-Wege-Merge; manuelle Auswahl bei \u00dcberschneidungen |\n| Revisions-Aufbewahrung | Unbegrenzt im Repository | Unbegrenzt (Sicherungspunkte) | 30 Tage (Free/Basic), 90 Tage (Pro), unbegrenzt (Enterprise) |\n| Wiederherstellung (Revert) | Direkter Befehl (git revert) | Ein-Klick-Wiederherstellung | Manuelles Kopieren aus schreibgesch\u00fctztem Schnappschuss |\n| Code-Export | Offener Quellcode | HTML/CSS ab Core-Plan (19 $/Mo) | Kein nativer Code-Export (weder HTML noch Bundle) |\n| Offline-Verf\u00fcgbarkeit | Vollst\u00e4ndig offline lauff\u00e4hig | Rein cloudbasiert | Rein cloudbasiert (kein Offline-Speicher) |\n\nAus diesen Rahmenbedingungen ergeben sich f\u00fcnf praktische L\u00f6sungsans\u00e4tze:\n\n1. Methode 1: Remix-Snapshots im Projekt. Vor jeder gr\u00f6\u00dferen Layout-\u00c4nderung wird das Projekt \u00fcber die Remix-Funktion dupliziert. Vorteil: Es sind keine Programmierkenntnisse erforderlich, und das visuelle Layout bleibt vollst\u00e4ndig im Editor erhalten. Nachteil: Die Kopie verbleibt im geschlossenen Cloud-Silo von Framer. Es entsteht kein lokales Backup, und gel\u00f6schte Konten f\u00fchren zum Verlust aller Duplikate.\n2. Methode 2: Tabellarischer CMS-Export \u00fcber Plugins. Redaktionelle Daten aus dem Framer-CMS werden \u00fcber Erweiterungen als CSV- oder JSON-Dateien exportiert. Vorteil: Texte und strukturierte Datenbest\u00e4nde lassen sich unabh\u00e4ngig vom Layout sichern. Nachteil: Layouts, Animationen, interaktive Komponenten und Bildverkn\u00fcpfungen werden nicht erfasst.\n3. Methode 3: Lokale Versionierung von Code-Komponenten. Eigene React-Komponenten (.tsx) und Code-Overrides werden in einem lokalen Git-Repository gepflegt und \u00fcber die offizielle Framer-Befehlszeile (@framer/agent) synchronisiert. Vorteil: Entwickelter Programmcode unterliegt strikter Revisionskontrolle. Nachteil: Die Methode sichert nur handgeschriebene Skripte, nicht den visuellen Seitenbaum der Gestalter.\n4. Methode 4: Headless-Mirroring und Git (Die Werkstatt-Architektur). Die Website wird auf einer ungelisteten Vorschau-Subdomain ver\u00f6ffentlicht, \u00fcber einen spezialisierten Prozess vollst\u00e4ndig als statisches B\u00fcndel gespiegelt und in ein privates Git-Repository \u00fcberf\u00fchrt. Vorteil: Unbegrenzte Revisionshistorie, dezentrale Backups und vollst\u00e4ndige Unabh\u00e4ngigkeit von Framers Hosting.\n5. Methode 5: Laufzeit-Rekonstruktion. Aus dem gespiegelten Code wird das HTML und CSS \u00fcbernommen, w\u00e4hrend Framers propriet\u00e4re JavaScript-Laufzeitumgebung durch schlanke Open-Source-Bibliotheken (wie Motion f\u00fcr Animationen und Lenis f\u00fcr weiches Scrollen) ersetzt wird. Vorteil: Die Dateigr\u00f6\u00dfe des JavaScript-Bundles sinkt von rund 625 Kilobyte auf circa 9 Kilobyte (jeweils gzip-komprimiert), was Ladezeiten und Barrierefreiheit verbessert.\n\n## Die Werkstatt-Architektur trennt Entwurf und Hosting durch automatisierte Headless-Spiegelung und Git-Commits\n\nDas vierte Verfahren l\u00f6st die Revisions- und Sicherungsprobleme deterministisch auf. Das Grundprinzip lautet: Framer wird nicht als Webhoster betrieben, sondern wie ein spezialisiertes Zeichenprogramm (CAD) zur reinen Gestaltung genutzt.\n\nDer technische Ablauf gliedert sich in f\u00fcnf Schritte:\n\n1. Der Canvas als reine Entwurfsumgebung: Grafiker und Redakteure nutzen die visuellen St\u00e4rken von Framer: adaptive Layouts, visuelle Animationsfedern und Schriftanpassungen.\n2. Die Ver\u00f6ffentlichungs-Weiche: Das Projekt wird nicht auf die produktive Domain geschaltet, sondern auf einer standardm\u00e4\u00dfigen Framer-Subdomain (beispielsweise projektname.framer.app) ohne Suchmaschinen-Indexierung bereitgestellt.\n3. Der Headless-Spiegelungsprozess (framer-export): Ein spezialisierter Node.js-Prozess ruft die XML-Sitemap der Vorschau-Domain ab und l\u00e4dt alle Ressourcen strukturiert herunter:\n   - S\u00e4mtliche HTML-Dokumente und JavaScript-Module (.mjs und .js).\n   - Alle Mediendateien und Bildformate aus dem CDN framerusercontent.com.\n   - Webfonts von Google-Servern (fonts.gstatic.com).\n   - Aufl\u00f6sung von CMS-Datensegmenten: Framer l\u00e4dt dynamische CMS-Inhalte \u00fcber HTTP-Byte-Range-Anfragen mit Parametern wie ?range=a-b,c-d. Einfache Standard-Webserver k\u00f6nnen solche Teilanfragen oft nicht beantworten. Ein robuster Export-Prozess f\u00e4ngt diese Anfragen ab und stellt sicher, dass der Zielserver den HTTP-Statuscode 206 (Partial Content) korrekt ausliefert.\n4. Git als ma\u00dfgebliche Wahrheitsquelle: Das gespiegelte Verzeichnis wird automatisch in ein privates Git-Repository eingecheckt. Jeder Stand erh\u00e4lt einen kryptografischen SHA-256-Hash, einen Zeitstempel und eine Pr\u00fcfsumme. Damit stehen alle Funktionen moderner Versionskontrolle zur Verf\u00fcgung: Verzweigungen (Feature-Branches), Diffs von Quellcode-\u00c4nderungen und das sekundenschnelle Zur\u00fccksetzen auf St\u00e4nde von vor vielen Monaten.\n5. Autarkes Hosting und automatisierte Qualit\u00e4tspr\u00fcfung: Das statische Paket wird auf unabh\u00e4ngigen Plattformen wie Cloudflare Pages, Vercel oder eigenen Nginx-Servern ausgeliefert. Um Konfigurationsfehler auszuschlie\u00dfen, pr\u00fcft das Terminal-Skript `framer-sicherung-check` den exportierten Ordner automatisiert auf vier Kriterien:\n   - Ist das Verzeichnis als Git-Repository initialisiert und gibt es ungesicherte \u00c4nderungen?\n   - Liegen sitemap.xml und index.html vollst\u00e4ndig vor?\n   - Existieren im Quelltext noch verbliebene externe Verweise auf fremde Framer-Server (framerusercontent.com oder framer.com/m), die bei einer Abschaltung ins Leere liefen?\n   - Sind Konfigurationsdateien f\u00fcr Weiterleitungen (_redirects) und Suchmaschinen (robots.txt) korrekt gesetzt?\n\n## Rechtslage zwischen BGH-Urteil und EU Data Act: Warum Kunden ohne eigenen Export schutzlos bleiben\n\nDie Notwendigkeit einer externen Datensicherung ist nicht nur ein technisches, sondern ein juristisches Erfordernis:\n\n1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH X ZR 129/01): Nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 24.06.2004 schuldet der Ersteller eines digitalen Werks mangels ausdr\u00fccklicher vertraglicher Abrede nur das lauff\u00e4hige Programm, nicht jedoch die Herausgabe des Quellcodes oder der offenen Projektdateien [10]. \u00dcbertragen auf SaaS-Bauk\u00e4sten bedeutet dies: Wer seine Website ausschlie\u00dflich innerhalb von Framer pflegt und hostet, besitzt keinen Rechtsanspruch gegen den Betreiber auf Herausgabe lauff\u00e4higer Exportdateien. Endet das Vertragsverh\u00e4ltnis durch K\u00fcndigung oder Zahlungsprobleme, verf\u00e4llt die Webseite ohne Entsch\u00e4digung.\n2. Der Schutzanspruch des EU Data Acts: Die Artikel 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 verpflichten Cloud-Dienste seit September 2025 dazu, funktionelle H\u00fcrden beim Wechsel des Diensteanbieters abzubauen und interoperable Exportformate bereitzustellen [9]. Ab dem 12.01.2027 sind Wechselgeb\u00fchren vollst\u00e4ndig untersagt [9]. Framers juristischer Verweis in Hilfedokumenten, der Nutzer k\u00f6nne den Quellcode ja manuell im Browser abspeichern [3], gen\u00fcgt zwar vordergr\u00fcndig dem Wortlaut der Datenportabilit\u00e4t. Er verschiebt jedoch den technischen Aufwand zur Extraktion dynamischer CMS-Blobs und CDN-Medien vollst\u00e4ndig auf den Verbraucher.\n3. Die Beschr\u00e4nkung von Framers Auftragsverarbeitung (DPA): Im Anhang der Datenschutz-Vereinbarung (Data Processing Addendum, Stand 16.06.2026) dokumentiert Framer kontinuierliche Backups der AWS-Infrastruktur und Wiederherstellungstests alle 30 Tage [8]. Diese Ma\u00dfnahmen sch\u00fctzen jedoch ausschlie\u00dflich Framers Gesamtsystem vor Infrastruktur-Ausf\u00e4llen. Sie bieten dem einzelnen Kunden keine M\u00f6glichkeit, einen versehentlich gel\u00f6schten Canvas-Stand auf einen bestimmten Zeitpunkt zur\u00fcckzusetzen (Disaster Recovery).\n\n## Grenzen der Belege: Wo beh\u00f6rdliche Urteile zum Data Act und Werkzeuge zur Canvas-R\u00fcckf\u00fchrung fehlen\n\nEine vollst\u00e4ndige sachliche Einordnung verlangt die Benennung der Punkte, f\u00fcr die derzeit keine abschlie\u00dfenden Urteile oder empirischen Langzeitdaten vorliegen:\n\n1. Fehlende beh\u00f6rdliche Entscheidungen zum EU Data Act: Es gibt bisher keine rechtskr\u00e4ftigen Beschl\u00fcsse der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden (wie der Bundesnetzagentur oder europ\u00e4ischer Regulierer), die kl\u00e4ren, ob das blo\u00dfe Verweisen auf browserbasiertes Herunterladen den gesetzlichen Interoperabilit\u00e4ts- und Portabilit\u00e4tsanforderungen von Artikel 25 des Data Acts gen\u00fcgt, wenn die Plattform zugleich native Export-Funktionen technisch blockiert.\n2. Skalierungsgrenzen bei umfangreichen CMS-Datenbanken: F\u00fcr kleine und mittlere Webseiten funktioniert das Spiegeln \u00fcber Byte-Range-Anfragen stabil. Es fehlen jedoch publizierte Industriemessungen dar\u00fcber, ab welcher Datenmenge (beispielsweise \u00fcber 10.000 CMS-Datens\u00e4tze oder \u00fcber 1.000 Unterseiten) das clientseitige Scraping von Byte-Ranges an Bandbreiten- und Speicherlimits st\u00f6\u00dft, sodass klassische Headless-CMS-Architekturen wirtschaftlicher werden.\n3. Fehlende automatisierte Canvas-R\u00fcckf\u00fchrung: Das Headless-Spiegeln sichert die gerenderte Website vollst\u00e4ndig f\u00fcr das Hosting. Es existiert jedoch in der Framer-Befehlszeile (@framer/agent) bisher keine Funktion, um aus einem gesicherten HTML- und JSON-Dateibaum eine zerst\u00f6rte Framer-Canvas-Projektdatei automatisch wiederherzustellen. Ein Revert im visuellen Editor bleibt auf manuelle Kopierschritte angewiesen.\n4. Feldmessungen zu Core Web Vitals bei bereinigter Laufzeit: Die Reduktion der JavaScript-Gr\u00f6\u00dfe von 625 Kilobyte auf 9 Kilobyte (gzip) durch den Ersatz der Framer-React-Engine durch native Motion- und Lenis-Skripte ist messtechnisch im Labor belegt. Es fehlen jedoch gro\u00dffl\u00e4chige Feldmessungen zu Metriken wie Largest Contentful Paint (LCP) und Interaction to Next Paint (INP) unter realen Netzwerkbedingungen, um den Vorteil gegen\u00fcber Framers weltweiter CDN-Infrastruktur exakt zu quantifizieren.\n\n## Quellen\n\nAlle Quellenabrufe und Datenpr\u00fcfungen erfolgten am 16.10.2026.\n\n- [1] Framer B.V.: Terms of Service, Ziffern 8.1, 15.1 und 18.4, verbindlicher Nutzervertrag, Stand 16.06.2026: https://www.framer.com/legal/terms-of-service\n- [2] Framer B.V.: Can I export my website to HTML and self-host it?, offizielle Support-Dokumentation, aktualisiert am 15.09.2026, publiziert am 16.10.2026: https://www.framer.com/help/articles/can-i-export-my-website-to-html-and-self-host-it/\n- [3] Framer B.V.: Porting your data from Framer, offizielle Support-Dokumentation zum EU Data Act, aktualisiert am 15.09.2026, publiziert am 16.10.2026: https://www.framer.com/help/articles/porting-your-data-from-framer/\n- [4] Framer B.V.: Framer Pricing and Plan Limits, offizielle Preistabelle, Stand 16.10.2026 (Commit dd467b6): https://www.framer.com/pricing\n- [5] Framer B.V.: How to use branches in Framer, Funktionsspezifikation zu Version 3.0, aktualisiert am 15.09.2026: https://www.framer.com/help/articles/how-to-use-branches-in-framer/\n- [6] Framer B.V.: How can I revert to a previous working version of my file, Revisionsdokumentation, aktualisiert am 15.09.2026: https://www.framer.com/help/articles/how-can-i-revert-to-a-previous-working-version-of-my-file/\n- [7] Framer B.V.: Staging and versions, Dokumentation zum Bereitstellungsprozess, aktualisiert am 15.09.2026: https://www.framer.com/help/articles/staging-and-versions/\n- [8] Framer B.V.: Data Processing Addendum (DPA), Anhang Availability Controls, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Stand 16.06.2026: https://www.framer.com/legal/data-processing-addendum/2.0\n- [9] Europ\u00e4ische Union: Verordnung (EU) 2023/2854 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 \u00fcber harmonisierte Vorschriften f\u00fcr einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (EU Data Act), Kapitel VI (Art. 23 bis 31), Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union L vom 22.12.2023: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj\n- [10] Bundesgerichtshof (BGH): Urteil vom 24.06.2004, Aktenzeichen X ZR 129/01 (\u201eHerausgabe von Quellcode\u201c), Leitsatz und Gr\u00fcnde, BGHZ 159, 376.\n- [11] W3Techs (World Wide Web Technology Surveys): Usage statistics of Content Management Systems, Markterhebung zu CMS- und Website-Builder-Anteilen bei \u00fcber 10 Millionen Domains, Datenstand Oktober 2026: https://w3techs.com/technologies/overview/content_management",
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