Neuer Artikel: Wenn die Doku fehlt, fehlt das Honorar

Heute ist mein Artikel über Software-Dokumentation online gegangen. Die Frage dahinter kenne ich aus eigenen Projekten: Was passiert, wenn Kunde und Entwickler unter derselben Anforderung etwas anderes verstehen? Ich habe mir angeschaut, wie der BGH das bei der Mängelhaftung sieht, wer nach § 363 BGB was beweisen muss und warum es dabei schon um Schäden bis 750.000 Euro ging. Dazu kommt der Kriterienkatalog vom LSG Baden-Württemberg, weil eine saubere Spezifikation auch gegen den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit hilft. Wer als Freiberufler Software baut, sollte die Doku als Teil der Arbeit sehen und nicht als lästige Pflicht hinterher.

https://stevennoack.de/artikel/inwiefern-fuehren-missverstaendnisse-in-der-softwareentwickl/



Signierter Datenpunkt: 2026-10-17-neuer-artikel-wenn-doku-fehlt-fehlt-honorar.json · Markdown

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